VWA - Grundinformationen - Datenbankeingaben

VWA – weitere Vorgehensweise

SchülerInneninformation:

Die SchülerInnen werden nach den Weihnachtsferien über die weitere Vorgehensweise informiert. Sie erhalten jene Informationen, die hier zusammengefasst sind, mündlich und schriftlich.

Zugangsdaten zur VWA-Datenbank des bmukk:

LehrerInnen/SchülerInnen, die noch keinen VWA-Zugang haben, erhalten im Jänner (FR, 19.01.2024, am Vormittag) die persönlichen  Zugangsdaten zur VWA-Datenbank des bmukk per Mail an die Schulmailadresse.

Eingabedaten:

In diese Datenbank sind von den SchülerInnen binnen der nächsten Wochen  folgende Daten einzugeben: = >Anleitungen dazu siehe SchülerInnenservice auf der Homepage.

  • Name des betreuenden Lehrers, der betreuenden Lehrerin
    Dieser ist aus einer Liste auszuwählen.
  • Thema der Arbeit
    Das Thema sollte möglichst konkret gefasst sein, erscheint in diesem Wortlaut auf dem Reifeprüfungszeugnis und kann nicht mehr abgeändert werden.
    Die Themenformulierung darf nicht aus nur einem Wort bestehen und darf 100 Zeichen nicht überschreiten. Das Thema ist nicht als Fragestellung zu formulieren.
    Nach der Genehmigung des Themas durch die Schulbehörde 1. Instanz ist dieses nicht mehr veränderbar. Die genehmigte Formulierung wird in das Reifeprüfungszeugnis übernommen.

    Die fertiggestellte Arbeit kann einen Untertitel enthalten.
  • Sprache der Arbeit
    Die Felder des Erwartungshorizonts sind in jedem Fall auf Deutsch auszufüllen.

    Wenn die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst wird, ist das Thema auf Deutsch und in der Sprache der Arbeit anzugeben.
  • Inhaltliche Zuordnung
    Auszuwählen sind hier: geisteswissenschaftlicher, naturwissenschaftlicher, sozial- oder wirtschaftswissenschaftlicher, kreativer oder „sonstiger“ Bereich.
  • Erwartungshorizont
    4 Textfelder mit jeweils maximaler Zeichenanzahl (jeweils 500 Zeichen)

o   Persönlicher Impuls und erste Basisliteratur:
Persönlicher Impuls: In 2 bis 3 Sätzen sind die Gründe für die Wahl des Themas anzuführen.
Erste Basisliteratur: 3 bis 5 Quellen nennen (mindestens 1 Buch sowie Internetseiten, Filme oder andere Medien). Anzugeben sind jeweils Autor/in, Titel, Erscheinungsjahr und bei Online-Ressourcen zusätzlich die Internetadressen (mit Datum des letzten Zugriffs).

o   Geeignete Leitfrage/n:
Was möchte der/die Schüler/in herausfinden? Welches spezielle Interesse besteht am gewählten Thema?
(Eine Konkretisierung bzw. Adaptierung der Leitfrage/n bzw. Fragestellung/en ist im Verlauf der weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema möglich.)

o   Angestrebte Methode/n:
Soll eine reine Literaturarbeit verfasst werden oder soll die Arbeit auch empirische Elemente (naturwissenschaftliche Versuchsanordnungen, Fragebogenerhebungen, Programmiertätigkeit etc.) enthalten?

o   Ungefähre Gliederung:
Die inhaltlichen Schwerpunkte der VWA sind stichwortartig in der voraussichtlichen Reihenfolge mittels Angabe von mindestens 5 Punkten anzuführen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass es im Verantwortungsbereich des Betreuers/der Betreuerin liegt, den/die Schüler/in auf orthografische bzw. grammatikalische Fehler in der Themenstellung aufmerksam zu machen und diese korrigieren zu lassen.

Abschließend ist zu bestätigen, dass zur Kenntnis genommen wurde, dass die fertiggestellte Arbeit spätestens in der ersten Woche des zweiten Semesters der achten Klasse auf diese Plattform hochzuladen ist.

Der fertiggestellten vorwissenschaftlichen Arbeit beizulegen sind:

  • Begleitprotokoll des Schülers/der Schülerin
  • Betreuungsprotokoll des Lehrers/der Lehrerin

Genehmigungsverlauf:

Nachdem der Schüler, die Schülerin, diese Daten eingegeben hat, muss der Betreuer/die Betreuerin die eingegeben Daten überprüfen und – sofern diese den Erwartungen entsprechen - genehmigen. Andernfalls sind die Daten abzulehnen und vonseiten der SchülerInnen zu verändern.

Nachdem der Lehrer, die Lehrerin, die Daten genehmigt hat, muss der Direktor diese genehmigen, dann der Landesschulrat.

Der Genehmigungsverlauf auf der Plattform kann stets beobachtet werden (ersichtlich an einem schlussendlich grünen Balken).

Sollte aus irgendeinem Grund eine Genehmigung eines Themas, das den Erwartungen nicht entspricht,  „passieren“, könnte der Direktor, diese mithilfe seiner Ablehnung wieder zurückstellen – eine Rücksprache mit ihm wäre in diesem Fall also sinnvoll.

Betreuungsgespräch:

Sinnvollerweise sollte ein erstes Treffen vor der Eingabe der Daten erfolgen, um die SchülerInnen bei der Formulierung und Präzisierung des Themas sowie bei der Erstellung einer zielgerichteten Disposition zu unterstützen.

Verlaufsdaten:


VWA-Start 7. Klasse

Themen- und Betreuungsfindung  mithilfe des VWA-Online-Programmes des BG/BRG Gleisdorf

VWA-Online-Programm

Phasen

Aktivitäten

Vorphase:

Zeitraum: 1.11. – 11.11.2023

 

Information der SchülerInnen:

VWA-Online-Programm – Funktionsweise und Ziel
Vorstellung des Zeitplans vom Start bis zum Hochladen der Arbeit


Phase 1:

Zeitraum: 11.11. – 12.12.2023


SchülerInnen-Aktivitäten:

  • Eingabe von Thema, Grobgliederung, Literatur und Motivation
  • Angabe von max. 5 WunschlehrerInnen


Phase 2:

Zeitraum: 12.12. – 11.1.2024


LehrerInnen- Aktivitäten:

  • Bestätigung von maximal 2 Themen
  • Ablehnung von Themen


Phase 3:

Zeitraum: 11.1. – 22.1.2024


SchülerInnen- und LehrerInnen-Aktivitäten:

  • Spezifizierung des Themas und der Grobgliederung
  • Gegenseitige Bestätigung
  • Formeller Abschluss mithilfe eines ausgedruckten PDF-Formulars


Abschluss:

Zeitraum: 22.1. 2024 –
erste Woche nach den Semesterferien

 


VWA-Datenbank des BMUKK

  • Erhalt der Zugangsdaten per Mail
  • Eingabe der vorbereiteten und mit der Betreuungsperson besprochenen Daten – Thema, Gliederung, Literatur, …
  • Genehmigung der Daten vonseiten des Betreuers, der Betreuerin

 

18.01.2024

LehrerInnen/SchülerInnen erhalten die persönlichen Zugangsdaten zur VWA-Datenbank des bmukk per Mail an die Schulmailadresse.

Wichtig: Mailbox pflegen, damit Emails nicht wegen voller Mailbox zurückgewiesen werden.

Ab Erhalt der Zugangsdaten

 

Einreichung der Themenstellung (Siehe auch oben – Eingabedaten)

  • Die Einreichung der Themenstellung durch den Schüler/die Schülerin erfolgt mittels Ausfüllen des Online-Formulars auf der VwA-Datenbank: der Termin für die Ersteinreichung wird von den einzelnen Schulen für den Schulstandort festgelegt.
  • Nach dem Hochladen des Erwartungshorizontes durch den Schüler/die Schülerin wird der Erwartungshorizont vom Betreuer/von der Betreuerin entweder zur Bearbeitung zurückgewiesen (die Einreichung geht an den Schüler/die Schülerin zurück) oder akzeptiert.
  • Nachdem der Erwartungshorizont von der Betreuungsperson und dann von der Direktion akzeptiert wurde, wird dieser zur Genehmigung an die Schulbehörde erster Instanz (Landesschulinspektor/in) übermittelt. Dies hat spätestens Ende März zu erfolgen. Hierbei handelt es sich um einen offiziellen Termin, eine Fristversäumnis hätte - außer bei begründeter verspäteter Abgabe wie Krankheit etc. -  zur Folge, dass ein Schüler/eine Schülerin erst zu einem späteren Zeitpunkt (Herbsttermin) die VwA vor der Prüfungskommission präsentieren und diskutieren könnte.
  • bis Ende April: Genehmigung der Themenstellung durch die Schulbehörde erster Instanz (bei Ablehnung eines Themas wird eine Nachfrist für die Vorlage eines neuen Themas gesetzt)

Längenangaben beim Einreichformular

  • Die Themenformulierung darf nicht nur aus einem Wort bestehen und sollte 100 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht wesentlich überschreiten
  • Persönlicher Impuls und erste Basisliteratur: Maximal 1500 Zeichen (inklusive Leerzeichen)
  • Geeignete Leitfrage/n: Maximal 500 Zeichen (inklusive Leerzeichen)
  • Angestrebte Methode/n: Maximal 500 Zeichen (inklusive Leerzeichen)
  • Ungefähre Gliederung: Maximal 500 Zeichen (inklusive Leerzeichen)

bis 20. März

Genehmigung vonseiten der BetreuerInnen

(VWA-Daten von SchülerInnen müssen in der Datenbank eingegeben und vom Betreuer/von der Betreuerin genehmigt sein.)

Jänner – Ende April

Genehmigung vonseiten des Direktors

 

 


 

bis zum 01.03.2024

 

(Ende der ersten Schulwoche des 2. Semesters)

 

Die fertige Arbeit und das Begleitprotokoll des Schülers sind als PDF-Dateien auf die VwA-Datenbank hochzuladen und in zweifach ausgedruckter Form mit beigelegtem  Begleitprotokoll der betreuenden Lehrperson abzugeben.

Hinweise zur Zählung der Zeichen

Umfang von höchstens zirka 60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten), ausgenommen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis

Nicht-lineare Texte (z. B. Grafiken, Statistiken etc.) sind bei der Berechnung des Umfangs der Arbeit entsprechend zu berücksichtigen

Detailinformationen und Fragen:

Detailinformationen könnt ihr der VWA-Homepage  http://www.ahs-vwa.at/ (Offizielle VWA-Seite) entnehmen.

Fragen dazu können vielleicht Frau Prof. Christina Peinsipp  oder Herr Prof. Manfred Ofner beantworten.

Weitere Informationen sind unter dem Links SchülerInnenservice (Anmeldung notwendig) abrufbar


SchülerInnenservice des BG/BRG Gleisdorf (Ordner VWA: Schulspezifische Infos, Mustervorlagen, Richtlinien für das Erstellen einer VWA)

https://genehmigung.ahs-vwa.at/Account/Login (Loginseite für Dateneingabe - Anleitungen zur Dateneingabe)

https://www.ahs-vwa.at (Die wichtigsten Schritte zur VWA)

http://www.ahs-vwa.at/course/view.php?id=17 (Anleitungen)

http://imoox.at/wbtmaster/startseite/ubmooc2016.html (Mit der Uni-Bibliothek erfolgreich zur VWA)

Adressen/Kontakte zu Bibliotheken/Online-Katalogen der  Steiermark:

Mit der Uni-Bibliothek erfolgreich zur VWA http://imoox.at/wbtmaster/startseite/ubmooc2016.html

Universitätsbibliothek Karl Franzens Uni Graz   ub.uni-graz.at

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Grazer Stadtbibliothek     www.stadtbibliothek.graz.at   ( Homepage: Link K:jub)   

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Bibliothek der Arbeiterkammer    www.akstmk.at    

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Steiermärkische Landesbibliothek   www.landesbibliothek.steiermark.at 

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Technische Universität      www.ub.tugraz.at   

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Fachhochschule  Joanneum       www.fh-joanneum.at/biz

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Studienbibliothek der Pädagogischen Hochschule  Graz  www.phst.at/hochschule/verwaltung/studienbibliothek-der- pädagogischen-hochschule-steiermark.at               

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Fachhochschule Joanneum Campus 02    www.campus02.at   

Email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Montanuniversität Leoben     www.bibliothek.unileoben.ac.at

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Universität für Musik und darstellende Kunst Graz   www.kug.ac.at/bibliothek.html

Email:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


(Quelle)

Von der Themensuche bis zur Einreichung des Themas

Eine vorwissenschaftliche Arbeit orientiert sich an einer wissenschaftlichen Methode und an Regeln einer guten wissenschaftlichen Praxis, sie befasst sich dabei aber nur mit sehr kleinen Gebieten. Im Unterschied zu einer wissenschaftlichen steht bei einer vorwissenschaftlichen Arbeit nicht neuer Erkenntnisgewinn im Vordergrund, sondern der Nachweis, die wichtigsten Regeln der Wissenschaftlichkeit anwenden zu können.
Eine vorwissenschaftliche Arbeit kann zu jedem Thema geschrieben werden, sofern dieses dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule entspricht. Eine vorwissenschaftliche Arbeit ist nicht an einen speziellen Unterrichtsgegenstand gebunden..
Bei Ablehnung eines vorgelegten Themas durch den LSR/SSR wird dem Schüler/der Schülerin gleichzeitig eine Nachfrist gesetzt, innerhalb der ein neues Thema vorzulegen ist.

Kontinuierliche Betreuung bis zur Abgabe der VWA

Eine formale Vorgabe des Literaturumfangs ist nicht vorgesehen, sie hängt wesentlich von der Fragestellung und der Qualität der verwendeten Quellen ab. Die vorwissenschaftliche Arbeit darf sich ja nicht in der (bloß kompilatorischen) Verarbeitung von Informationsquellen allein erschöpfen. Angestrebt ist ein Umfang an Literatur, der Methodenkompetenz im Umgang mit Quellen und Literatur exemplarisch ermöglicht. In diesem Sinn ist auch die Frage der Aktualität zu sehen. Es ist nicht der Diskurs über den letzten Stand wissenschaftlicher Forschung gefragt, es genügt vielmehr anhand weniger wissenschaftlicher Werke die Fähigkeit zu zeigen, an den allgemein anerkannten Forschungsstand anzuknüpfen.
Es gibt grundsätzlich keine Vorgaben, Informationsquellen nach Medienart auszuwählen. Entscheidend für die Auswahl der Informationsquellen ist, ob sie – insbesondere wenn es sich um Darstellungen handelt – wissenschaftliche Standards einhalten.
Fußnoten müssen nicht unbedingt verwendet werden. Zitierverweise können auch als amerikanisches Kurzzitat in Klammer (Autor, Jahr, Seite oder Autor, Titelwort, Seite) direkt in den Text eingefügt werden. Weitergehende und umfangreichere Anmerkungen sollten aber im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Arbeit trotzdem als Fußnoten angefügt werden.
Eine generelle Verpflichtung dafür gibt es nicht. Die Verwendung von geschlechtsspezifischen bzw. neutralen Formulierungen ist nicht beurteilungsrelevant. Der Umgang bleibt den Schulen überlassen. Hinweis: Im Publikationen-Shop http://pubshop.bmbf.gv.at/ findet sich ein Leitfaden „Geschlechtergerechtes Formulieren“, dieser kann kostenlos heruntergeladen werden.
Die Wahl der Zitierweise ist grundsätzlich freigestellt und wird mit dem Betreuer/der Betreuerin vereinbart. Diese hat korrekt und konsequent in der gesamten Arbeit Anwendung zu finden. Grundsätzlich ist die Wahl einer leicht zu handhabenden Zitierweise empfohlen.
In §8, Absatz 4 der Prüfungsordnung AHS ist festgelegt: Die schriftliche Arbeit hat einen Umfang von höchstens zirka 60 000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten, ausgenommen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis) zu umfassen.

Die Mindestlänge der VWA ist in engem Zusammenhang mit den Qualitätsanforderungen zu sehen. Die Arbeit muss die fundierte Auseinandersetzung mit einer Themenstellung mittels Heranziehung und Auswertung geeigneter Ressourcen (Literatur, erhobenen Daten, Interviews) dokumentieren, Fragestellungen und Methodenwahl begründen sowie Ergebnisse schlüssig darstellen. Diese Qualitätsanforderungen sind im Beurteilungsraster konkretisiert.

Von der Beschreibung der VWA bis zur Gesamtbeurteilung

Wird die schriftliche Arbeit nicht zeitgerecht bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe sowohl in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form abgegeben, so wird der Prüfungskandidat bzw. die Prüfungskandidatin nicht zur Präsentation und Diskussion zum vorgesehenen Prüfungstermin zugelassen. Eine Zulassung zur Präsentation und Diskussion ist nach Abgabe der schriftlichen Arbeit zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.
Wenn ein Schüler/eine Schülerin die 7. Klasse wiederholen muss, bleibt das genehmigte Thema bestehen. Es kann aber auch erneut ein neues Thema eingereicht werden.
In diesem Fall kann das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ noch nicht beurteilt werden, da die Präsentation und die Diskussion noch nicht absolviert wurden. Der Schüler/die Schülerin kann beim nächsten Prüfungstermin zur Präsentation und Diskussion seiner schriftlichen Arbeit antreten. Erst dann kann das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ durch die Prüfungskommission beurteilt werden.
 
Eine nochmalige Erstellung der schriftlichen Arbeit samt Präsentation und Diskussion im Wiederholungsjahr ist nicht notwendig, wenn das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ abgeschlossen wurde. Auf Antrag kann auch ein eigenes Zeugnis über das Prüfungsgebiet „Vorwissenschaftliche Arbeit“ ausgestellt werden.
Im Falle der negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes „Vorwissenschaftliche Arbeit“ durch die Prüfungskommission ist innerhalb von längstens vier Wochen nach negativer Beurteilung eine neue Themenstellung festzulegen. Die zuständige Schulbehörde hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen.
Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche für den Prüfungstermin 2 (Nebentermin 1), die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember Prüfungstermin 3 (Nebentermin 2) und die erste Woche des zweiten Semesters für ein Antreten zum Haupttermin.
Auch für die vorwissenschaftliche Arbeit gilt, dass vorgetäuschte Leistungen nicht zu beurteilen sind. Zu unterscheiden ist, ob eine vorwissenschaftliche Arbeit durch vereinzelte Plagiate beeinträchtigt oder die Arbeit in wesentlichen Teilen als plagiiert zu betrachten ist. Im ersten Fall wird dies als mangelhafte Anwendung wissenschaftlicher Regeln in die Beurteilung einfließen, in letzterem als vorgetäuschte Leistung zu betrachten sein. Die Beurteilung des Prüfungsgebietes durch die Prüfungskommission erfolgt nach der Präsentation und Diskussion auf Basis eines begründeten Antrags des Prüfers bzw. der Prüferin.
Hinweise auf Plagiierung können sich insbesondere aus (protokollierten) Widersprüchen im Arbeitsprozess, aus Brüchen innerhalb der Arbeit oder aus der Verwendung von Plagiatssoftware ergeben. Nicht auszuschließen ist, dass sie auch erst im Rahmen der Präsentation und Diskussion herausgearbeitet werden.
Nach einer negativen Beurteilung kann der Schüler/die Schülerin die vorwissenschaftliche Arbeit zum nächsten Prüfungstermin bei demselben Prüfer/ derselben Prüferin oder einem/einer anderen wiederholen. Dafür muss innerhalb von vier Wochen nach negativer Beurteilung ein neues Thema der vorwissenschaftlichen Arbeit im Einvernehmen mit dem/der zukünftigen Prüfer/in festgelegt und im Dienstweg bei der zuständigen Schulbehörde eingereicht werden. Die zuständige Schulbehörde hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage einer neuen Themenstellung zu verlangen. Es erfolgt nach Abschluss der letzten Schulstufe keine kontinuierliche Betreuung mehr.
Ein/e KandidatIn kann insgesamt vier Mal zur Prüfung Vorwissenschaftliche Arbeit antreten (erstmaliges Antreten und drei Wiederholungsmöglichkeiten).

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