Schul- und Hausordnung

(Rechtsgrundlagen: Paragraph 44 SCHUG, Verordnung betreffend die Schulordnung, SGA Beschluss vom 29.04.2025)

Schulordnung – Verhaltenskodex

Auf Basis der vom Schulgemeinschaftsausschuss beschlossenen Hausordnung stellt ein Verhaltenskodex laut Schulordnung 2024 eine Zusammenfassung von Verhaltensrichtlinien speziell im Umgang mit Nähe und Distanz zwischen Schülerinnen und Schülern und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen dar. Dies umfasst ebenfalls schulisches Personal und Eltern.

Verhaltenskodex
(BGBl. II Nr. 126/2024, Anlage A)

Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.

Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten,

  • verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,  
  • achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und 
  • pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen geprägten Umgang, 
  • gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um, 
  • respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen, 
  • nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und 
  • unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.

Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Schüler:innen des BG/BRG Gleisdorf und erstreckt sich auf die den Schüler:innen zugänglichen Räumlichkeiten, den Schulinnenhof und den Außenbereich, dazu gehören die Sportanlage, der Platz vor dem Haupteingang und vor dem Nachmittagsbetreuungseingang. Die Hausordnung soll einem reibungslosen, möglichst konfliktfreien Zusammenleben und einer gedeihlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit dienen und helfen, Gefährdungen zu vermeiden. Ebenso soll sie dazu beitragen, Kosten (für Reinigung, WC-Papier u.a.) in einem vernünftigen Maß zu halten. Verstöße gegen die Haus- und Schulordnung ziehen die im SchUG vorgesehenen Erziehungsmittel sowie die vom SGA beschlossenen und allen Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen zur Kenntnis gebrachten Maßnahmen nach sich.

  1. Verlassen des Schulgebäudes und der Schulaußenbereiche: 
    Wie in der Verordnung zur Schulordnung geregelt, ist ein Verlassen des Schulgebäudes und der in der Einleitung erwähnten Außenbereiche während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen nicht erlaubt. Sollte es aus irgendeinem Grund notwendig sein, ist die Erlaubnis des Klassenvorstandes bzw. der Schulleiterin einzuholen.
  2. Aufenthalt im Schulbereich außerhalb der Unterrichtszeit: 
    In unterrichtsfreier Zeit ist für Schüler:innen ein Aufenthalt in der Aula bis maximal 14:00 Uhr erlaubt. Vonseiten der Schule ist nur während der Pausen eine Beaufsichtigung gegeben. Während des Aufenthaltes haben sich die Schüler:innen so zu verhalten, dass das übrige Unterrichtsgeschehen nicht gestört wird.
  3. Regelung für Randstunden einzelner Schüler:innen: 
    Entstehen für einzelne Schüler:innen einer Klasse Randstunden ohne Unterricht, so haben sie eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zu erbringen, dass diese damit einverstanden sind, dass die Schüler:innen erst zu Unterrichtsbeginn in die Schule kommen, unmittelbar nach Unterrichtsende die Schule verlassen bzw. unbeaufsichtigt die unterrichtsfreie Zeit in der Aula verbringen. Ein entsprechendes Formblatt ist im Sekretariat erhältlich.
  4. Regelung für Hohlstunden einzelner Schüler:innen: 
    Entstehen für einzelne Schüler:innen einer Klasse Hohlstunden ohne Unterricht, so haben sich die Schüler:innen während dieser Stunden in der Aula oder in der Bibliothek aufzuhalten. Sie sind in dieser Zeit unbeaufsichtigt. Die Nutzung digitaler Endgeräte ist für Schüler:innen der Unterstufe während dieser Stunden verboten.
  5. Regelung für Freistunden von Klassen oder Klassenteilen der Oberstufe: 
    Entstehen für Klassen oder Klassenteile der Oberstufe Freistunden, so kann mit einer entsprechenden Erklärung der Erziehungsberechtigten in dieser Zeit die Schule verlassen werden. Ein entsprechendes Formblatt ist im Sekretariat erhältlich.
  6. Garderoben: 
    Garderoben dienen der Aufbewahrung von Wertsachen, der Oberbekleidung und der Straßenschuhe. Schüler:innen ist das Betreten der Garderobe nur dem Zweck entsprechend  gestattet. Alle Wertgegenstände, Schuhe und Oberbekleidung sind im Spind sicher zu verwahren.
  7. Klassenraumgestaltung und Benützung von Geräten: 
    Bei einer Gestaltung des Klassenraumes darf es zu keiner Beschädigung der Normausstattung der Klasse sowie der Klassenwände kommen. Bei Beschädigungen und Verschmutzungen ist für den Schaden aufzukommen; das gilt auch für das Mobiliar und Geräte. Das Aufstellen von Elektrogeräten zur Zubereitung von warmen Speisen und Getränken in den Klassen ist aus Brandschutzgründen verboten.
  8. Hausschuhpflicht: 
    Um die Verschmutzung im Schulgebäude gering zu halten, besteht während klar ausgewiesener Zeiträume Hausschuhpflicht. Hausschuhe müssen sich von Straßenschuhen eindeutig unterscheiden lassen, um als Hausschuhe zu gelten. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausschuhordnung können Schüler:innen zur Mithilfe bei der Bodenreinigung verpflichtet werden.
  9. Müllentleerung und Mülltrennung: 
    Das Ausleeren von Biomüll erfolgt in der Regel mittwochs und freitags, alle anderen Mülleimer sind einmal pro Woche auszuleeren. Es ist dabei auf eine gewissenhafte Mülltrennung zu achten.
  10. WC-Anlagen: 
    Diese sind vor allem auch aus Hygienegründen den Mitschüler:innen gegenüber sauber zu halten. Klopapier und Papierhandtücher werden vonseiten der Schule solange zur Verfügung gestellt, solange beides nicht sinnlos verschwendet wird.
  11. Jugendgefährdende Mittel: 
    Jugendgefährdende Inhalte, Gegenstände und Mittel, dazu zählen etwa Zigaretten, Alkohol, Nikotinbeutel u.a. sind in der Schule und im Außenbereich der Schule verboten. Besitz, Konsum oder Weitergabe solcher Mittel werden den Eltern gemeldet, entsprechende Konsequenzen werden gesetzt.
  12. Sicherheitsmaßnahmen: 
    Das Stehen und Sitzen auf Fensterbänken sowie das Betreten von Dachflächen ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten.
  13. Fernbleiben vom Unterricht: 
    Das Fernbleiben vom Unterricht ist am ersten Tag des Fernbleibens zu melden.
  14. Elektronische Geräte:  
    1. Für die Unterstufe gilt: 
      Elektronische Geräte, wie z.B. Mobiltelefone, Smartwatches und iPads, sind im Schulgebäude inkl. Außenbereich nur unter Anleitung einer Lehrperson zu nutzen. In der übrigen Zeit sind diese ausgeschaltet im Spind oder in der Schultasche nicht sichtbar und nicht hörbar zu verwahren.
    2. Für die Oberstufe gilt: 
      Elektronische Geräte sind während der Unterrichtszeit nicht sichtbar und nicht hörbar zu verwahren. Nur nach ausdrücklicher Zustimmung bzw. Anordnung der Lehrperson sind diese während der Unterrichtszeit zu Unterrichts- und Lernzwecken zu verwenden. Dabei ist darauf zu achten, dass die unterrichtende Lehrperson jederzeit gut Einsicht nehmen kann.
    3. Für alle Schüler:innen gilt:  
      Sobald das Handy oder ein anderes elektronisches Gerät ohne vorhergehende Anweisung bzw. Zustimmung der Lehrperson während des Unterrichts sichtbar oder hörbar ist, ist dieses im Sekretariat zu hinterlegen und die schriftliche Bestätigung dieser Hinterlegung direkt im Anschluss daran der Lehrperson zu übergeben.
      Der Schüler/die Schülerin kann nach Unterrichtsende desselben Tages das elektronische Gerät gegen Unterschrift im Sekretariat abholen. 
      Ab der dritten Abnahme kann das elektronische Gerät nur mehr von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden.