Hausordnung
(Rechtsgrundlagen: Paragraph 44 SCHUG, Verordnung betreffend die Schulordnung, SGA Beschlüsse vom 25. 01. 2006 u. 28. 01. 2010)
Diese Hausordnung gilt für alle Schüler:innen des Gymnasiums Gleisdorf und erstreckt sich auf die den Schüler:innen zugänglichen Räumlichkeiten, den Schulinnenhof und den Außenhof, dazu gehören der ostseitig gelegene Platz (bei den Mopedparkplätzen) und der Platz vor dem Haupteingang. Die Hausordnung soll einem reibungslosen, möglichst konfliktfreien Zusammenleben und einer gedeihlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit dienen und helfen, Gefährdungen zu vermeiden. Ebenso soll sie dazu beitragen, Kosten (für Reinigung, WC Papier u. a.) in einem vernünftigen Maß zu halten. Verstöße gegen die Hausordnung ziehen die im SchUG vorgesehenen Erziehungsmittel nach sich.
- Verlassen des Schulgebäudes und der Schulaußenbereiche:
Wie in der Verordnung zur Schulordnung geregelt, ist ein Verlassen des Schulgebäudes und der in der Einleitung erwähnten Außenbereiche während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen nicht erlaubt. Sollte es aus irgendeinem Grund notwendig sein, ist die Erlaubnis des Klassenvorstandes bzw. der Schulleiterin einzuholen. - Aufenthalt im Schulbereich außerhalb der Unterrichtszeit:
Ein Aufenthalt über die von der Verordnung festgelegte Zeit (15 Minuten vor Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsschluss) hinaus ist in den Pausenräumen der Schule im Erdgeschoss und im Schüleraufenthaltsraum möglich für Fahrschüler:innen, die früher kommen bzw. die auf den Bus warten müssen, für Schüler:innen, für die Hohlstunden entstehen (zB durch Befreiungen oder Abmeldungen), und für Schüler:innen, die zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht eine freie Zeit haben. Vonseiten der Schule ist nur während der Pausen eine Beaufsichtigung gegeben. Während des Aufenthaltes haben sich die Schüler:innen so zu verhalten, dass das übrige Unterrichtsgeschehen nicht gestört wird. - Regelung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht:
Entsteht für Schüler:innen zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ein längerer Zeitraum als 15 Minuten, so ist dies keine Pause, sondern unterrichtsfreie Zeit, während der seitens der Schule keine Aufsichtspflicht besteht. - Regelung für Hohlstunden und Randstunden:
Entstehen für Schüler:innen durch Befreiungen, Abmeldungen oder andere Ursachen (z. B.: unterschiedliche Anzahl von Religionsstunden) Hohlstunden oder Randstunden ohne Unterricht, und wollen sie sich während dieser Zeit nicht im Schulgebäude bzw. im Schulaußenbereich aufhalten, so haben sie eine Erklärung der Erziehungsberechtigten zu erbringen, dass diese damit einverstanden sind. Ein entsprechendes Formblatt ist im Sekretariat erhältlich. Unterstufenschüler:innen die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, haben sich allerdings laut Erlass der Bildungsdirektion während der Religionsstunde im Schulgebäude aufzuhalten bzw. den Unterricht in einer Parallelklasse zu besuchen. - Klassenraumgestaltung und Benützung von Geräten:
Bei einer Gestaltung des Klassenraumes darf es zu keiner Beschädigung der Normausstattung der Klasse sowie der Klassenwände kommen. Bei Beschädigungen und Verschmutzungen ist für den Schaden aufzukommen; das gilt auch für das Mobilar und Geräte. Da es ein Schulbuffet und einen Getränkeautomaten in der Schule gibt, ist das Aufstellen von Elektrogeräten zur Zubereitung von warmen Speisen und Getränken in den Klassen aus Brandschutzgründen nicht erlaubt. - Hausschuhpflicht:
Um die Verschmutzung im Schulgebäude in Grenzen zu halten, besteht während klar ausgewiesener Zeiträume Hausschuhpflicht. Turnschuhe sind keine Hausschuhe. Der SGA kann bei wiederholten Verstößen dagegen einen Reinigungsbeitrag festsetzen. Der SGA setzt auch fest, wofür ein allfällig eingehobener Betrag verwendet wird. - Garderobenspinde:
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält bei Eintritt in die Schule gegen Bezahlung eine Kaution einen Schlüssel für einen versperrbaren Garderobenspind. Dieser Spind dient der Aufbewahrung von Straßenschuhen, Oberbekleidung, Turntaschen u.Ä. Alle Schüler:innen sind aufgefordert, Wertgegenstände im Garderobenspind aufzubewahren. - Milch- und Getränkeflaschen bzw. Gläser:
Um Verletzungen durch Glasbruch und Geruchsbelästigungen zu vermeiden, sind die leeren Flaschen und Gläser entsprechend in die dafür vorgesehenen Behälter zu versorgen bzw. in das Buffet zurückzubringen. - Müll:
Das Ausleeren von Biomüll erfolgt in der Regel mittwochs und freitags, alle anderen Mülleimer sind einmal pro Woche auszuleeren. - WC-Anlagen:
Diese sind vor allem auch aus Hygienegründen den Mitschüler:innen gegenüber sauber zu halten. Klopapier und Papierhandtücher werden vonseiten der Schule solange zur Verfügung gestellt, solange beides nicht sinnlos verschwendet wird. - Jugendgefährdende Mittel:
Jugendgefährdende Inhalte, Gegenstände und Mittel, dazu zählen etwa Zigaretten, Alkohol, Nikotinbeutel u.a. sind in der Schule und im Außenbereich der Schule verboten. Besitz, Konsum oder Weitergabe solcher Mittel werden den Eltern gemeldet, weitere Maßnahmen werden angeordnet. - Sicherheitsmaßnahmen:
Das Stehen und Sitzen auf Fensterbänken sowie das Betreten von Dachflächen ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten. - Fernbleiben vom Unterricht:
Das Fernbleiben vom Unterricht ist binnen drei Tagen in der Schule zu melden; schriftliche Entschuldigungen sind innerhalb der ersten Woche nach dem Erscheinen im Unterricht zu erbringen. - Elektronische Geräte:
Für Schüler:innen der Unterstufe gilt: Elektronische Geräte, wie z.B. Mobiltelefone und iPads, sind in der Zeit von 7:15 Uhr bis 13:10 Uhr nur unter Anleitung einer Lehrperson zu nutzen. In der übrigen Zeit sind diese auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren.
Für a l l e Schüler:innen gilt: Sobald die og. Nutzungsregel nicht eingehalten wird, ist das elektronische Gerät ausgeschaltet im Sekretariat zu hinterlegen. Der Schüler/die Schülerin kann dann am Unterrichtsende des gleichen Tages das elektr. Gerät gegen Unterschrift im Sekretariat abholen.
Ab der dritten Abnahme kann das elektr. Gerät nur mehr von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Eigenberechtigte Schüler:innen können ihr elektr. Gerät in der Direktion abholen.