Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Was ist der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)?
Der §64 des Schulunterrichtsgesetzes schreibt ausdrücklich die Bildung eines Schulgemeinschaftsausschusses vor.
Dieser setzt sich aus je drei Vertreter:innen
- der Schüler:innen (in Teams): Matteo Kaufmann und Firat Sözeri, Moritz Schweitzer, Anastasia Gradischnig und Carolina Eder
- der Eltern: Mag. Norbert Hübler, Mag. Margit Maier, Christian Eggenreich
- und Lehrer:innen: Mag. Petra Friesacher, Mag. Maria Posch, Mag. Barabara Wratschgo
zusammen. Den Vorsitz führt die Direktorin.
Für den SGA als beratendes Organ und entscheidendes Organ gelten die gleichen Vorschriften wie für sonstige behördliche Organe. Die Mitglieder des SGA unterliegen daher sowohl der Amtsverschwiegenheit als auch der Verantwortung für ihre Entscheidun-gen. Bei Abstimmungen gibt es keine Stimmenthaltung.
Was wird im SGA entschieden?
Dem SGA obliegen Entscheidungen über:
- mehrtägige Schulveranstaltungen: Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen (Über Ziel, Inhalt und Dauer von Schulveranstaltungen bis zu einem Tag entscheidet die Direktorin)
- die Hausordnung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von SchülerInnen an Veranstaltungen
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung der Schulärztin
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- schulautonome Schulzeitregelungen: die Beschlussfassung der Fünf- bzw. Sechstagewoche und die Beschlussfassung der Erklärung zu schulfreien Tagen
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, mindestens fünf stimmberechtigte SGA-Mitglieder, davon mindestens ein Mitglied jeder Gruppe der Schulpartner, müssen anwesend sein. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Direktorin.
Die Beschlüsse bezüglich autonomer Lehrplanbestimmungen und Schulzeitregelung müssen mit Zweidrittelmehrheit jeder Gruppe gefasst werden, mindestens zwei Vertreter:innen jeder Gruppe müssen dabei anwesend sein.
Gibt es noch andere Themen, die im SGA besprochen werden?
Im SGA können auch Beratungen stattfinden über:
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- die Wahl von Unterrichtsmitteln
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.