IT-Support
Im Rahmen der Digitalisierung bietet das BG/BRG Gleisdorf Hilfestellung bei Funktionsstörungen, die im Zusammenhang mit Schuldiensten und der schulischen Nutzung des iPads stehen.
Auf dieser Seite wird erklärt:
- welche Regelungen und Einschränkungen es bei der Nutzung der iPads gibt
- welche Problem durch die Schule unterstützt bzw. behoben werden können und wie man Hilfe erhält
- wo der Verantwortungsbereich der Schüler:innen und deren Erziehungsberechtigten liegt
Regelungen und Einschränkungen
Das iPad wird in der ersten Klassen über das Bildungsministerium finanziert und geht durch Bezahlung eines Selbstbehalts in das Eigentum der Schüler:in über. Dabei gelten allerdings Vertragsbestimmungen, sodass während des Besuchs der Sekundarstufe I (Unterstufe) die Schule maßgeblich bestimmen darf, wie das iPad für den Unterricht eingesetzt wird und welche Software zu verwenden ist. Die Schule muss die Geräte in dieser Zeit durch eine Software-Plattform (Mobile-Device-Management, kurz MDM) vollständig verwalten.
Eine direkte Einsicht und Kontrolle der Geräte ist mittels Classroom-Management-Software (Apple Classroom) nur während der Unterrichtszeiten erlaubt und technisch möglich – die Geräte müssen im gleichen WLAN sein – sodass die Privatspäre jedes Kindes stets gewahrt bleibt. Es ist jedoch möglich, dass aufgrund der Verwaltung über MDM auch außerhalb der Unterrichtszeiten Apps oder Einstellungen im Hintergrund automatisch installiert werden.
Zur Verwendung der iPads ist eine Apple ID (Benutzer:innenkonto) erforderlich. Aus Gründen des Datenschutzes für Minderjährige sowie der Schul- und Unterrichtsorganisation wird allen Schüler:innen eine verwaltete Apple ID für Bildungszwecke zur Verfügung gestellt. Diese Konten können nicht in private Familien-Accounts wie Microsoft Familiy oder Apple Familienfreigabe eingebunden werden. Eine alternative Mitbetreuung für Erziehungsberechtigte wird weiter unten erklärt.
Verantwortungsbereiche von Schüler:innen, Eltern und Schule
Schüler:innen halten sich an die IT-Nutzungsregeln der Schule und sind auch erstverantwortlich für technischen Probleme. Im Rahmen des Fachs "Digitale Grundbildung" wird eine zunehmende Eigenverantwortlichkeit bei Lösung von Routineproblemen erwartet. Können Schüler:innen Probleme nicht selbstständig lösen, so sind die ersten Ansprechpartner:innen die jeweiligen Fachlehrer:innen, danach unsere IT-Manager:innen und erst, wenn es um Schadensfälle am Gerät geht die Erziehungsberechtigten. Defekte Hardware liegt nicht im Verantwortungsbereich der Schule und kann ausschließlich privat eingeschickt bzw. repariert werden. Es wird erwartet, dass auch das Zubehör (Stift, Tastatur) funktionsfähig ist und ggf. ausgetauscht wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Geräteversicherung.
Darüber hinaus obliegt den Erziehungsberechtigen auch die Nutzungsaufsicht außerhalb der Schule. Das iPad muss teilweise zur Erledigung von Hausübungen und für Lernaktivitäten genutzt werden. Trotz der schon relativ strengen Regelungen an unserer Schule und des standardisierten Jugendschutz-Filters der Firma Apple, kann insbesondere die Nutzung des häuslichen Internetzugangs sowie übermäßige Bildschirmzeit eine Gefährdung für Kinder darstellen. Mithilfe unserer MDM-Software "Jamf School" bieten wir über die Smartphone App "Jamf Parent" (für Android und iOS erhältlich) eine Möglichkeit, außerhalb der Unterrichtszeiten weitere Einschränkungen für das Gerät Ihres Kindes einzustellen (siehe "Einrichtung Jamf Parent" unter Downloads).