Aufgaben der Personalvertretung - Auszug aus dem PVG

§ 2 (1) Die Personalvertretung ist (...) berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
(2) Die Personalvertretung hat sich bei ihrer Tätigkeit von dem Grundsatz leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen.

Sprachrohr - Kratzbaum - Eventmanager - Kummerkasten - Schiedsrichter... ihr habt uns gewählt :-).

Marianne Weninger

Nils Hofer

Petra Friesacher

Gernot Mauthner

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MMag.a Elisabeth Hauenstein

In lieber Erinnerung gedenken wir Frau MMag.a Elisabeth Hauenstein, die bis 2021 an unserer Schule Deutsch sowie Psychologie und Philosophie unterrichtet hat.

Danke für die schöne Zeit!

Dir. Mag. Christina Peinsipp

für die Schulgemeinschaft des BG/BRG Gleisdorf

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