Aufgaben der Personalvertretung - Auszug aus dem PVG

§ 2 (1) Die Personalvertretung ist (...) berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.
(2) Die Personalvertretung hat sich bei ihrer Tätigkeit von dem Grundsatz leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen.

Sprachrohr - Kratzbaum - Eventmanager - Kummerkasten - Schiedsrichter... ihr habt uns gewählt :-).

Marianne Weninger

Nils Hofer

Petra Friesacher

Gernot Mauthner

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